Monika und Andreas Pott „Pott & Pott“, Karl-Fränkel-Ring 3, 88704 Meckenbeuren
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
(1) Das Unternehmen Pott & Pott, Inhaber Andreas und Monika Pott, Karl-Fränkel-Ring 3, 8704 Meckenbeuren (nachfolgend „Pott & Pott“ genannt) erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Pott & Pott erbringt Beratungs- und Coachingsdienstleistungen.
(3) Die Coachings-/Beratungsdienstleistungen von Pott & Pott sind kein Ersatz für eine ärztliche Diagnose oder Behandlung durch einen Arzt, Psychotherapeuten oder Heilpraktiker. Im Rahmen eines Coachings erfolgt weder eine Diagnose noch eine Behandlung, eine Therapie oder ein Heilungsversprechen. Es obliegt dem Kunden selbst mit seinem Arzt oder Psychotherapeuten eine Kontraindiktion des Coachings abzuklären, wenn er sich in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befindet oder Medikamente einnimmt. Der Kunde bestätigt mit seiner Anmeldung, dass er sich geistig und körperlich gesund fühlt und an der Beratung / Coaching teilnehmen kann.
2. Vertragsangebot und Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots des Kunden durch Pott & Pott in Gestalt der Übersendung der Auftragsbestätigung zustande.
(2) Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
(3) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsangebots oder Vertragsschlusses gemachten Angaben über seine Person oder sonstige vertragsrelevante Umstände vollständig und richtig sind.
3. Preis und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise und Zahlungsbedingen für die vom Kunden in Anspruch genommene Leistung ergeben sich aus dem angenommenen Angebot. Die Preise verstehen sich, soweit in den jeweils gültigen Angeboten nichts anderes bestimmt ist, zuzüglich Umsatzsteuer.
(2) Das vereinbarte Berater- / Coachinghonorar von Pott & Pott wird zum jeweilig vereinbarten Programmstart innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen von Pott & Pott aus dem Beratungs-/Coachingvertrag mit Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht geltend zu machen, es sei denn, die Gegenforderung oder das Zurückbehaltungsrecht sind nach Grund und Höhe unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
4. Verschwiegenheitsklausel
Pott & Pott ist verpflichtet über alle von uns im Rahmen der Beratungs- und Coachingstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für unsere Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Kunden selbst schriftlich aufgehoben werden.
5. Haftungsausschluss
(1) Pott & Pott haftet für alle schuldhaft verursachten Schäden auch für die seiner
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei:
Verletzung des Lebens- des Körpers oder der Gesundheit
Schäden, die dem Produkthaftungsgesetz unterfallen,
Schäden aus der Verletzung einer Kardinalpflicht (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf),
Verletzung von Beschaffenheitsvereinbarungen sowie arglistigen Verschweigen von Mängeln
haftet Pott & Pott auch für leichte Fahrlässigkeit und damit für jedes Verschulden auch seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
(2) Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, soweit nicht zugleich ein anderer der vorstehend aufgezählten Fälle der erweiterten Haftung gegeben ist.
6. Schlussbestimmungen
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist, Meckenbeuren. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen und Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.
(3) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.