ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§1 Wirkungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsdingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als „Klienten“ bezeichnet. Die AGB werden vom Klienten automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.


§2 Auftragserteilung und Leistung

2.1 Grundlage der Geschäftbeziehung ist der jeweilige Beratungs-/ Coaching-Vertrag, bzw. der mündliche oder schriftliche Auftrag des Klienten an uns, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden.

2.2 Die Beratung bzw. das Life-Coaching ist keine Therapie im heilkundigen Sinne. Der Klient ist vor, während und nach der Beratung / Coaching selbst für sich verantwortlich. Der Klient bestätigt mit seiner Anmeldung gleichzeitig, dass er sich geistig und körperlich gesund fühlt und an der Beratung/ Coaching teilnehmen kann. Der Klient erklärt mit seiner Anmeldung ausdrücklich, die Anmeldebedingungen gelesen und verstanden zu haben.

2.3 Der Klient kann uns Aufträge in folgenden Formen erteilen:

postalisch

per Whats App /Facebook/XING/LinkedIn

per E-Mail

telefonisch

Ebenso nehmen wir formlose Aufträge entgegen. Der Klient erhält nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und der Beratungs-/ Coachingvertrag als zustande gekommen. Diese Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Erfüllungstermin.


2.4 Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Klienten.


§3 Preise

Alle Preise unserer Leistungen sind Nettopreise und werden zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer ab-gerechnet.


§4 Zahlung und Fälligkeit

4.1 Unser Anspruch auf Zahlung des Honorars entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von uns in Rechnung gestellt wurde. Alle Leistungen von uns, die nicht ausdrücklich als im Honorar vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden.

4.2 Sobald die Rechnung dem Klienten zugeht, ist diese innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig.

4.3 Der Klient kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern.

4.4 Zur Aufrechnung und Zurückhaltung gleichartiger Forderungen ist der Klient nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.


§5 Lieferfristen und Termine

5.1 Terminfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Es ist unser Anliegen, unsere Leistungen nach bestätigtem Auftragseingang innerhalb der gemeinsam vereinbarten Termine zu erbringen.

5.2 Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Klienten erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.







§6 Mitwirkungspflicht des Klienten

Der Klient stellt uns alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen zur Verfügung.

§7 Verschwiegenheitsklausel

Wir sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen der Beratungs-/Coachingtätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für unsere Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Klienten selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, die zum Zwecke der Beratungs-/Coachingtätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Es werden keine vom Klienten an uns übergebene Unterlagen, Dokumente, o.ä. an den Klienten zurückgesendet.

§8 Haftung

8.1 Die Beratungsfirma haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Beratungsfirma ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Beratungsfirma in demselben Umfang.

8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.


§9 Mängelrüge


9.1 Sollte der Klient unsere Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses Gegengutachten untermauert werden.

9.2 Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Klient das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernehmen wir nicht.

9.3 Wenn die Lieferfrist (Terminfrist) unangemessen lange überschritten worden ist – hier gilt die individuell vereinbarte Lieferfrist als Richtwert – und wir eine vom Klienten schriftlich mitgeteilte, angemessene Nachfrist nicht einhalten konnten, ist der Klient zum Rücktritt aus dem Vertrag berechtigt.


§10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.


§11 Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Klienten und uns ist deutsches Recht anzuwenden.


§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort ist der Sitz Meckenbeuren
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns und dem Klienten ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz in Friedrichshafen örtlich zuständige Gericht vereinbart.